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Riester-Rente

 

Förderbeträge und Steuervorteile

 

Seit dem Januar 2002 wird die private Altersvorsorge mit der Riester-Rente durch eine Grund- und eine Kinderzulage staatlich gefördert. Zudem können die Beiträge in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Erweist sich der Sonderausgabenabzug als steuerlich günstiger, gibt es für den über die Zulage hinausgehenden Betrag vom Finanzamt eine Steuergutschrift.

 

Wer in den Genuss der vollen Zulagen kommen will, muss im Jahr 2007 mindestens drei Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in die neue Altersvorsorge einzahlen. Die Zulagen werden dabei als Teil dieser Sparleistung gerechnet, sodass sich der Eigenanteil des Versicherten reduziert. Ab 2008 liegt die erforderliche Sparleistung bei vier Prozent. Sind die gezahlten Beiträge niedriger als die Mindestsparleistung, wird die Zulage anteilig gekürzt.

 

 

Geringverdiener, deren errechneter Mindesteigenbeitrag niedriger als der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von

60 Euro ist, und wer im Vorjahr kein Einkommen erzielt hat, müssen mindestens den Sockelbeitrag einzahlen,

um die volle Zulage zu erhalten.

 

Um die Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, fördert der Staat grundsätzlich jeden, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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