Berufsunfähigkeitsversicherung
Sehr gering: Ihre gesetzlichen Ansprüche
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet seit dem 1. Januar 2001 im Falle einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nur noch sehr geringen Schutz.
Für Berufsanfänger bzw. 1961 und später Geborene gibt es gar keine Möglichkeit mehr, Ihren Beruf gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern! Sie erhalten nur noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente:
Wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält ca. 40 % des letzten Bruttoeinkommens (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze) bzw. 53 % des Nettoeinkommens als sogenannte volle Erwerbsminderungsrente.
Wer mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält ca. 20 % des letzten Bruttoeinkommens bzw. 32 % des Nettoeinkommens, also die halbe Erwerbsminderungsrente.
Wer 6 Stunden oder mehr am Tag arbeiten kann, der hat keinerlei Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente!
|