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Rürup-Rente

 

Basis-Rente für Beamte

Auch Beamte können sich nicht alleine auf ihre Pension verlassen. Für sie ist die Basis-Rente die ideale Ergänzung für die Altersvorsorge.

 

 

Was die Basis-Rente Beamten bietet

  • Von der finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte unabhängige Altersvorsorge
  • Steuerliche Förderung der Beiträge
  • Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
  • Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
  • Altersvorsorge vor Rentenbeginn vor fremdem Zugriff vollständig geschützt
  • Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn

Basis-Rente für Beamte

Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Zur Berücksichtigung des Wertes der Pension, die der Beamte vom Staat erhält, wird vom steuerlich abzugsfähigen Höchstbeitrag ein fiktiver Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen.

Der Abzug beträgt 19,9 % der Beamtenbezüge, berechnet maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze Ost (somit maximal 10.865 €).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei gemeinsam veranlagten Kunden kann die Summe der Höchstbeiträge von 40.000 € beliebig auf die Ehepartner aufgeteilt werden.

 

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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