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Gebäudeversicherung

 

Ruhiger Schlaf für Immobilienbesitzer

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt eine Gebäudeversicherung. Sie deckt ebenfalls Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden ab. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen zählen dazu.

 

Gebäudebesitzer brauchen ausreichenden Versicherungsschutz. Ist das Gebäude total zerstört, bezahlt der Versicherer den Wiederaufbau des Gebäudes, bei Beschädigungen die Reparaturkosten und ggf. auch Abbruch- und Aufräumkosten oder Bewegungs- und Schutzkosten. Sind vermietete Wohnräume unbenutzbar, zahlt der Versicherer für maximal 12 Monate den Mietausfall oder, wenn der Versicherte die Räume selbst bewohnt hat, den ortsüblichen Mietwert.

 

 

Die Vorteile auf einen Blick

  • Rundumschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Hagel- und Sturmschäden
  • Finanzielle Hilfe im Schadensfall: Neuwert, Reparatur- oder Ersatzleistung
  • Absicherung direkter Folgekosten, z. B. Mietausfall
  • Versicherungsschutz auch für Grundstücksbestandteile
  • Zusätzliche Absicherung Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen)

Die Gebäudeversicherung nimmt eine Vielzahl an Risiken ab. Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, sind nicht versichert. So gilt als grob fahrlässig, wer im Winter sein Haus nicht beheizt und dadurch Rohre einfrieren. Nicht versicherbar sind Schäden durch Kernenergie, Kriegsereignisse oder innere Unruhen.

 

Falls Ihr Haus über umfangreiche, fest eingebaute Elektronik verfügt, wie beispielsweise elektronisch gesteuerte Heiz- und Lüftungssysteme, so ist anzuraten, auch Überspannungsschäden in den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung mit einzubeziehen.

 

Übrigens: Ein Wohngebäudevertrag geht beim Verkauf eines Hauses automatisch auf den neuen Eigentümer über. Die Versicherungsgesellschaft ist umgehend über den neuen Eigentümer zu unterrichten.

 

Gerne informieren wir Sie in einem unverbindlichen Gespräch über weitere wichtige Details der

Wohn- Gebäudeversicherung.

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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