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Rechtsschutzversicherung

 

Sicher: mit einer guten Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Streitfall alle Kosten und Vorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind. Hierzu gehören Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugengelder, Sachverständigengebühren und Gutachten sowie Vollstreckungskosten. Außerdem übernimmt die Versicherung die Kosten des Prozessgegners, soweit sie der Versicherte zu tragen hat, oder gewährt ein zinsloses Darlehen für eine Strafkaution. Tritt der Versicherte selbst als Kläger auf, behält sich der Rechtsschutzversicherer eine Prüfung der Erfolgsaussichten vor. Falls die Klage aussichtslos erscheint, müssen die Kosten nicht übernommen werden.

 

Die Rechtsschutzversicherung hilft in den meisten Rechtsfällen des täglichen Lebens. Allerdings gibt es Ausschlüsse: Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten wie Beleidigung, Diebstahl oder Betrug sind zum Beispiel nicht versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind außerdem alle Verfahren vor internationalen Gerichtshöfen, Konkursverfahren gegen den Versicherten, Streitigkeiten rund um den Hausneu- oder umbau und meist auch Fragen des Familien- und Erbrechts. Die Versicherung springt auch dann nicht ein, wenn es um Spiel- oder Wettverträge geht.

 

Der Versicherungsschutz gilt in der Regel für Europa und die Mittelmeerstaaten. Verträge mit neuen Versicherungsbedingungen gelten bei privaten Aufenthalten von bis zu 6 Wochen sogar weltweit.

 

 

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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