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Private Unfallversicherung

 

Ersetzt eine Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Unfallschutz greift schon ab der kleinsten dauerhaften Beeinträchtigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verunglückte seinen Beruf ausüben kann oder nicht, denn die Höhe der Leistung richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad. Außerdem werden diese Leistungen unabhängig von anderen bestehenden Versicherungen gewährt. Eine private Unfallversicherung ersetzt also die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht und sollte auf jeden Fall ergänzend abgeschlossen werden. Leidet beispielsweise ein Büroangestellter in Folge eines Unfalls an einer Gehbehinderung und kann seinen Beruf unter Umständen weiter ausüben, so erhält er keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Unfallversicherung betrachtet dagegen nur die Einschränkung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit und zahlt.

 

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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