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Hausratversicherung

 

Hausratversicherung: erstaunliche Leistungen

Die Versicherung bezahlt den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder gestohlenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke unterliegen einer Sonderregelung und sind normalerweise mit bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Wer viele solcher Wertsachen besitzt, etwa eine Antiquitäten- oder Gemäldesammlung, sollte eine Spezial- oder Höherversicherung abschließen.

 

Übrigens ist der Hausrat nicht nur in den eigenen vier Wänden versichert. Bei Vertragsabschluss können Sie einen Prozentsatz der Versicherungssumme festlegen, mit dem Ihr Hausrat auch auf (Geschäfts-)Reisen, im Hotel, in einer Ferienwohnung oder bei Freunden versichert ist. Die versicherten Gegenstände dürfen allerdings nicht länger als drei Monate aus den eigenen vier Wänden entfernt werden.

 

 

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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