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Hausratversicherung

 

Was Sie sonst noch wissen sollten

Wichtig für Freiberufler und Selbstständige: Wenn Sie sich in Ihrer Wohnung ein gewerblich genutztes Büro eingerichtet haben, das mit einer teuren EDV-Anlage ausgestattet ist, fällt dafür ein höherer Versicherungsbeitrag an als für den Rest der Wohnung.

 

Wird Ihr Haus eingerüstet, dann setzen Sie Ihren Versicherer bitte rechtzeitig davon in Kenntnis: Mit einem Gerüst steigt nämlich das Risiko, Opfer eines Einbruchdiebstahls zu werden. Zeigen Sie diese Gefahrenerhöhung nicht an, kann das den Versicherungsschutz beeinträchtigen.

 

Auch im Falle eines Umzugs sind Sie weiter versichert. Wenn sich der Hausrat durch den Umzug jedoch erweitert hat, sollte die Versicherungssumme neu berechnet werden. Außerdem müssen Sie der Versicherung die neue Adresse mitteilen.

 

 

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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