Risikolebensversicherung
Umwandlung möglich
Eine Risikolebensversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung umgewandelt werden. Dies ist oft auch dann möglich, wenn die versicherte Person erkranken sollte. Hierzu reicht die schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers bis spätestens neun Monate nach Vertragsbeginn. Wer die Umwandlung nach zehn Jahren beantragt, kann nur in eine Kapitallebensversicherung wechseln, deren Laufzeit die der Risikoversicherung nicht übersteigt.
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