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Private Unfallversicherung

 

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Jeder Versicherte sollte seinen individuellen Versicherungsbedarf ermitteln. Die Versicherungssumme für den Fall der Invalidität lässt sich mittels einer Faustformel schätzen: vereinbaren Sie mindestens das Dreifache des Bruttojahreseinkommens. Damit können Sie nicht nur den gewohnten Lebensstandard sichern, sondern auch wichtige Zusatzlasten wie den behindertengerechten Ausbau der Wohnung tragen.

Manche Versicherungsgesellschaften bieten zusätzlich eine sogenannte Progressionsstaffel an. Bei Invalidität steigt dann die Entschädigungssumme überproportional zum Grad der Invalidität, da auch überproportionale Kosten gedeckt werden müssen.

Die Beiträge für eine private Unfallversicherung hängen somit von den vereinbarten Leistungsbausteinen und der Versicherungssumme ab. Ein sehr gutes Versicherungspaket für einen Erwachsenen ist bereits ab 150 Euro im Jahr zu haben.

Leistungen einer privaten Unfallversicherung

  • Versicherungsschutz für Unfälle in der Freizeit oder im Haushalt
  • Leistung bei unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen
  • Absicherung bei teilweiser oder vollständiger Invalidität
  • Erstattung unfallbedingter Bergungskosten
  • Leistung für kosmetische Operationen nach Unfällen
  • Todesfallleistung für die Hinterbliebenen möglich
  • Schutz rund um die Uhr, weltweit
  • Leistung erfolgt unabhängig von der beruflichen Tätigkeit

Laut Statistik ereignet sich in der Bundesrepublik Deutschland alle vier Sekunden ein Unfall. Gegen die körperlichen Folgen eines solchen Unfalls kann man sich natürlich kaum schützen, aber gegen die finanziellen Folgen schon. Die im Invaliditätsfall geleisteten Zahlungen stehen Ihnen frei zur Verfügung, egal ob der Umbau der eigenen Wohnung notwendig wird oder eine langwierige Behandlung finanziert werden muss.

Wir helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Versicherungspakets für Ihre Unfallvorsorge.

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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