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Private Unfallversicherung

 

Leistungsumfang individuell und umfassend

Die private Unfallversicherung springt sowohl bei Unfällen im Beruf als auch in der Freizeit ein. Je nach Versicherung, können unterschiedliche Hauptleistungen vereinbart werden: Einmalzahlung bei Invalidität, Unfalltod, Krankenhaustage- und Genesungsgeld, Unfallrente.

Die Invaliditätsleistung wird in der Regel dann ausgezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherten durch einen Unfall dauerhaft eingeschränkt ist. Wurde eine Todesfallleistung vereinbart, wird sie an die Hinterbliebenen ausbezahlt, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an dessen Folgen verstirbt. Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Übergangsleistungen unterstützen den Verletzten finanziell bei den notwendigen Heilbehandlungen.

In der privaten Unfallversicherung sind regelmäßig weitere Leistungsarten automatisch mit versichert, z.B. kosmetische Operationen, Bergungskosten, Sofortleistungen bei schweren Verletzungen.

 

 

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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